Kanzlei Kenter Steuerberater

 



Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den steuerrechtlichen Vorgaben auseinander und erfordern neben der Erstellung einer Handelsbilanz immer öfter zusätzlich eine davon abweichende Steuerbilanz.

 

Dies umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten  

  • Erstellung der Handels- und gegebenenfalls abweichenden Steuerbilanz
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Unterstützung bei der Erstellung des Anhangs und des Lageberichts
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und Übermittlung der Hinterlegungs- bzw. Veröffentlichungsbilanz
  • Berichtserstellung